Nachdem ich die Tage etliche Mails bekommen habe bezüglich der doch recht kurzen Ausführung,...und es doch den Einen oder Anderen interessiert, Und ich keine"Schreibsperre" habe ( was einige vermuteten) kann ich das Procedere auch etwas ausführlicher schreiben....
Damit der verlorene Faden wieder auf dem "Schirm" ist ...poste ich den letzten Eintrag nochmals
die fettgedruckten Wörter sind in diesem Fall relevant.
midori hat geschrieben:
wie gesagt im Juli 2012 haben wir Klage am Langericht eingereicht.
Der erste Termin fand im August 2012 statt..."zur Aufklärung des Sachverhalts und für einen Güteversuch"
Wie ihr euch denken könnt scheiterte dieser...
Obwohl wir unsererseits noch zu einem Vergleich bereit waren. Wir hätten unsere "alte " Filteranlage gegen einem Smartie den der Händler zu diesem Zeitpunkt auch in seinem Sortiment hatte, gegen Aufpreizahlung, und erneutem laminieren des Teiches verglichen.
Daraufhin kam von der Gegenseite nur..."ja,ja jetzt will man nen neuen Filter und ich soll den alten Sch... wieder zurücknehmen."
Außerdem bestand man weiterhin darauf die Rechnung aus 2009 für die, mittlerweile selbst abgeholten Koi.
Somit wurde nochmals ein Termin anberaumt.Mit Zeugenvernehmung beiderseits,erscheinen des Gutachters usw.
lg Midori
Dieser Termin fand ein halbes Jahr später statt.
Dazu wurden die Zeugen, der Gutachter und natürlich die Beteiligten geladen.
Die Zeugen wurden belehrt und zur Wahrheit ermahnt. danach verliesen die Zeugen zunächst den Sitzungssaal.
Als erstes wurde der Gutachter gehört, der auf die Pflichten als Sachverständiger hingewiesen wurde.
Es ging um den Topcoat und die Dichtigkeit des Teiches usw...
danach kamen die weiteren Zeugen...allle von Seiten der Kläger...
zu den angeblich
gelieferten.....abgeholten Fischen wurde nichts gesagt, also es gab keine Zeugen die darüber eine Aussage gemacht haben.( diese besagten Fische wurden nur im Schriftverkehr abgehandelt)
Termin zur Verkündung des Urteils wurde am Ende des Sitzungstages bestimmt.
Danach konnten beide Parteien Stellung nehmen. ( Ich kann natürlich nur aus meiner Sicht der Dinge schreiben, doch der Inhalt gibt genau das wieder was niedergeschrieben wurde)
noch ein Punkt der mir gerade ins Auge springt....."Es gibt keine allgemein gültigen Regeln/Normen für das laminieren für Teiche, deshalb kann man beim Teichbau nicht gegen Regeln verstoßen" lt. Schreiben Gegenanwalt...nur zur Info
Termin zur Verkündung Mitte März 2013
Die Klage ist begründet.
Kläger haben Anspruch auf Schadensersatz gegen den Beklagten wegen mangelhaft geplanter und ausgeführter Teicharbeiten in Höhe des zuerkannten Betrages.
....wegen der angeblich
gekauften,gelieferten, abgeholten Fischenwörtlich zitiert aus Urteil:
"Die Hilfsaufrechnung des Beklagten mit einem Betrag für die bestrittene Lieferung von 34 Kois in Höhe von 28.917,00 € ist nicht begründet".
"Die erst nach zwei Jahren aufgetauchte Rechnung steht ohne substantierten Sachvortrag des Beklagten im Raum. außergerichtlich hat er einmal Abholung, einmal Lieferung behauptet.Das Gericht kann nicht nachvollziehen, dass ein so hoher Betrag nicht angemahnt, geschweige denn gerichtlich durchgesetzt worden wäre, hätte eine entsprechende Forderung bestanden. Die Kläger haben angegeben, die Rechnung nie zuvor gesehen zu haben;dies hat der Beklagte nicht bestritten bzw.widerlegt."( falls von der Obrigkeit gefordert kann ich das Aktenzeichen vorlegen)
Der Beklagte wird verurteilt an die Kläger die Summe X zu zahlen
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits einschließlich der Kosten des Verfahrens.
wie schon geschrieben wäre damit eigentlich das Verfahren beendet......
eigentlich.....
Doch wie schon vermutet ging es weiter.....
es ging in Berufung....
somit folgte die Berufungsbegründung mit Fristverlängerung Ende Juni 2013
natürlich wurde beantragt das Urteil vom Landgericht aufzuheben und die Klage kostenpflichtig zurückzuweisen
...der beste Satz aus der Begründung für die Berufung....
Zitat:
"Auch wenn das Erstgericht in seiner Entscheidung ausführt, es geht von der Objektivität des Sachverständigen aus, bezweifelt der Beklagte dies stark."( wohlgemerkt bei einem amtlich vereidigten Sachverständigen)
die Begründung möchte ich auch nicht vorenthalten:
"Bei dem Sachverständigen handelt es sich um einen Konkurrenten des Beklagten. zudem hatte der Beklagte persönlich in der Vergangenheitgewisse Schwierigkeiten mit dem Sachverständigen""
...wollte hier nur mal kurz einwerfen....
Abolung und Lieferung sind ein und das Selbe
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.und nun Berufungsverfahren vor dem OLG (Aktenzeichen ebenfalls abfragbar)
eigentlich kam das gleiche zur Sprache wie im erstinstanzlichen Verfahren.
Die Richter( es sind 3 ) bemängelten lediglich die Hineinrechnung des Filters, den wir ja "Sowieso" gekauft hätten....somit kam ein 1/5 4/5 Vergleich zustande.
Für die angeblich
gelieferten,abgeholten Fische blieb man jeden Beweis schuldig.Es wurden zwar Zeugen benannt, die aber weder anwesend waren , noch gehört wurden.
Ebenso lag uns die Rechnung nur als FaxKopie vor.
Das Berufungsgericht ging trotz meiner Nachfrage nicht näher auf dieses Thema ein, ok es hatte nachgefragt wie es sich zugetragen hat mit der Lieferung/Abholung....
" also es war am Wochenende....Herr...allein....mit einem Van oder auch Kombi...."Im Übrigen wurde die
Rechnung damals auf Wunsch des Klägers auf die Klägerin geschrieben, weil diese ein Gewerbe angemeldet hatte"
tja...nachweislich seit 2005 nicht mehr
wie gesagt ich wollte ein Urteil,mein Mann aber...wahrscheinlich wegen meiner Gesundheit, hat dem Vergleich zugestimmt.
Diese Doku wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.Ich hafte Alleinverantwortlich für den Inhalt und die Wahrheit in diesem Beitrag.( also den von mir geschriebenen Beiträgen)
Schlußwort
Wie schon öfter gesagt ist dies
meine persönlicheTeichbaugeschichte.
Für alle die den Ablauf vor Gericht nicht kennen eben auch noch dieses hinzugefügt..
Auch wenn Einwendungen kommen, dies wäre einseitig aus meiner Sicht...es steht jenem die Möglichkeit zu offen seine Sicht auf diesen Teichbau darzulegen.
somit verbleibe ich....mit gutem Gewissen
midori